digi4Wirtschaft Förderung 2026: bis zu 25.000 Euro für Datenprojekte in Niederösterreich
Land Niederösterreich und WKNÖ fördern ab 1. Oktober 2026 Digitalisierungsvorhaben mit 20 Prozent Zuschuss, maximal 25.000 Euro pro Unternehmen. Dieser Ratgeber erklärt, wer antragsberechtigt ist, welche Projekte und Kosten gefördert werden, wie Antrag, Jury, Umsetzung und Abrechnung ablaufen und woran Anträge scheitern.
Niederösterreich fördert ab 1. Oktober 2026 wieder Digitalisierungsprojekte: Mit digi4Wirtschaft übernehmen Land und Wirtschaftskammer Niederösterreich 20 Prozent der förderbaren Kosten, maximal 25.000 Euro pro Unternehmen [1]. Gefördert wird aber nicht jede Digitalisierung. Das Programm verlangt ein konkretes Vorhaben, das bereits vorhandene digitale Daten zusammenführt, auswertet und spürbar in die Arbeitsabläufe einbindet. Dieser Ratgeber fasst das Programmdokument (Version 1.05) [2], die offiziellen Formulare und die Ankündigung vom 27. September 2026 [5] zusammen: wer antragsberechtigt ist, welche Projekte und Kosten zählen, wie der Ablauf von der Idee bis zur Auszahlung aussieht, mit Rechenbeispielen, Projektbeispielen und den Fehlern, an denen Anträge scheitern.
Das Wichtigste in Kürze:
- Zuschuss: 20 Prozent der förderbaren Kosten, maximal 25.000 Euro pro Unternehmen, Mindestprojektkosten 5.000 Euro.
- Einreichung: seit 1. Oktober 2026, 09:00 Uhr, bis zur Ausschöpfung der 2 Millionen Euro, längstens bis 31. Dezember 2026.
- Zielgruppe: gewerbliche Unternehmen sowie Tourismus- und Freizeitbetriebe mit Standort, Gewerbeberechtigung und wirtschaftlichem Mittelpunkt in Niederösterreich, seit mindestens zwei Jahren dort tätig.
- Inhalt: Investitionen in die wertschöpfende Nutzung von Daten, etwa Datenintegration, Datenanalyse, Prognosemodelle und KI, eingebunden in reale Prozesse.
- Ablauf: Antrag vor Projektbeginn im Wirtschaftsförderungsportal, Bewertung durch eine Fachjury, Umsetzung grundsätzlich binnen 12 Monaten, Abrechnung über Formblätter.
Was ist digi4Wirtschaft? Das Impulsprogramm im Überblick
digi4Wirtschaft ist ein Impulsprogramm des Landes Niederösterreich und der Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNÖ). Laut Programmdokument dient es „zur Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben in einem niederösterreichischen Unternehmen“; gemeint ist die Einführung neuer Technologien und deren organisatorische Einbindung in Unternehmensabläufe, mit Fokus auf der Digitalisierung von Prozessen inklusive verstärkter, wertschöpfender Datennutzung [2].
Das Budget der aktuellen Runde beträgt 2 Millionen Euro, finanziert zu gleichen Teilen aus dem NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds und der WKNÖ [2]. Das Programm ist nicht neu: Laut Landeskorrespondenz wurden seit Bestehen der Initiative über 2.100 Projekte mit rund 44 Millionen Euro gefördert, die förderbare Investitionen von über 88 Millionen Euro ausgelöst haben [5]. Der Digitalisierungsgrad niederösterreichischer KMU stieg demnach von 50 Prozent im Jahr 2023 auf 66,4 Prozent im Vorjahr [5]. Als Praxisbeispiele nennt das Land unter anderem die Bäckerei Hager, die KI in der Produktion einsetzt, und das Logistikunternehmen BTG, das mit KI seine Lkw-Routen optimiert [5].
Die drei Säulen: Kickstart, Assistent, Investition
digi4Wirtschaft besteht aus drei voneinander unabhängigen Angeboten [2]. Sie bauen inhaltlich aufeinander auf, können aber einzeln genutzt werden.
| Säule | Was es ist | Förderung | Abwicklung |
|---|---|---|---|
| digi Kickstart | Workshop in einer Kleingruppe: zwei Präsenztage plus virtuelles Follow-up, max. 2 Personen pro Unternehmen | kostenlos | TIP der WKNÖ [7] |
| digi Assistent | Beratung durch zertifizierte externe Fachleute (Berater, Technische Büros, Fachhochschulen, Universitäten) | max. 60 Stunden, max. 55 Euro pro Stunde, max. 3.300 Euro | TIP der WKNÖ [6] |
| digi Investition: data | Zuschuss für ein konkretes Datenprojekt, optional NÖBEG-Haftung für einen Bankkredit | 20 Prozent, max. 25.000 Euro | Land NÖ, Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie [2] |
Beim digi Assistent basiert der Fördersatz auf einem vereinbarten Stundensatz von 90 Euro; bei einem niedrigeren Stundensatz sinkt die Förderung proportional [6]. Für digi Kickstart sind im Herbst 2026 Termine am 19. und 20. Oktober im BPZ Schwaighof in St. Pölten angesetzt, mit virtuellem Follow-up am 25. November [7].
Der Rest dieses Ratgebers konzentriert sich auf digi Investition: data, denn dort liegt das Geld für die Umsetzung, und dort entscheiden die Details über Zusage oder Ablehnung.
Förderung auf einen Blick: Höhe, Budget, Fristen
| Eckpunkt | Regel laut Land Niederösterreich |
|---|---|
| Förderart | Nicht rückzahlbarer Zuschuss, optional ergänzt durch NÖBEG-Haftung |
| Förderquote | maximal 20 Prozent der förderbaren Kosten |
| Höchstbetrag | 25.000 Euro pro Unternehmen |
| Mindestprojektkosten | 5.000 Euro förderbare Kosten |
| Gesamtbudget | 2 Millionen Euro |
| Einreichstart | 1. Oktober 2026, 09:00 Uhr |
| Einreichende | Ausschöpfung der Mittel, spätestens 31. Dezember 2026 |
| Projektdauer | grundsätzlich 12 Monate, Verlängerung auf Antrag |
| Anzahl | ein Vorhaben pro Unternehmen |
| Auswahl | laufende Bewertung durch eine Fachjury |
| Beihilfenrecht | De-minimis nach Verordnung (EU) 2023/2831 |
Quellen: Förderseite [1] und Programmdokument, Punkte 7, 8, 9, 29 bis 33 [2].
Eine Rechnung hilft bei der Einordnung des Budgets: Erhält jedes Unternehmen den Höchstbetrag, reichen 2 Millionen Euro für 80 Vorhaben. Da viele Projekte unter dem Höchstbetrag liegen, werden es in der Praxis mehr sein. Trotzdem ist der Topf endlich, und mit seiner Ausschöpfung endet die Einreichung.
Merke: digi4Wirtschaft ist kein Windhundrennen im engeren Sinn, denn die Jury entscheidet nach Qualität. Das Budget ist aber begrenzt. Die richtige Strategie lautet deshalb: früh einreichen, aber erst dann, wenn der Antrag vollständig und fachlich überzeugend ist.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Tourismus- und Freizeitwirtschaft aus den Branchen Verkehr, Handel und Dienstleistungen sowie aus dem Industrie- und Produktionssektor [2]. Vier Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein:
- Betriebsstandort in Niederösterreich: Das Vorhaben wird an einem niederösterreichischen Standort umgesetzt.
- Aktive Gewerbeberechtigung am Investitionsstandort.
- Wirtschaftlicher Mittelpunkt des Unternehmens liegt in Niederösterreich.
- Mindestens zwei Jahre wirtschaftliche Tätigkeit in Niederösterreich zum Zeitpunkt des Antrags. Bei Rechtsformänderungen gibt es eine Einzelfallprüfung; Unternehmensnachfolgen und Übernahmen sind mit Unterlagen nachzuweisen.
Wer ausgeschlossen ist
Nicht antragsberechtigt sind laut Programmdokument jedenfalls [2]:
- Kredit- und Versicherungsinstitute sowie Forschungseinrichtungen.
- Unternehmen mit Bundesbeteiligung von mindestens 50 Prozent oder unter tatsächlicher Beherrschung durch den Bund.
- Fischerei und Aquakultur, landwirtschaftliche Primärerzeugung sowie Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Sinn der De-minimis-Verordnung.
- Gemeinnützige Organisationen.
Konzerne profitieren von einer Ausnahme: Grundsätzlich wird nur ein Vorhaben pro Unternehmen gefördert, Unternehmen einer Unternehmensgruppe oder verbundene Unternehmen können aber unabhängig voneinander gefördert werden [2].
Was wird gefördert? Die Datenlogik des Programms
Der Kern von digi Investition: data steht in Punkt 21 und 22 des Programmdokuments. Gefördert werden Projekte, die „den Aufbau und die Optimierung von Dateninfrastrukturen, die Integration verschiedener Datenquellen und die Nutzung großer Datenmengen ermöglichen sollen“, ausdrücklich auch unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Gleichzeitig soll das Unternehmen auf Datenethik und einen verantwortungsvollen Technologieeinsatz achten [2].
Zwei Voraussetzungen sind dabei nicht verhandelbar [2]:
- Bestehende digitale Daten: Das Projekt nutzt Daten, die bereits digital vorliegen. Liegen sie nur analog vor, ist das Vorhaben nicht förderfähig.
- Integration in Prozesse: Die geförderten Investitionen werden in die Arbeits- und Wertschöpfungsprozesse eingebunden. Die Nutzung moderner Datenmanagement- und Analysetools muss klar nachweisbar und Bestandteil des Vorhabens sein.
Das Programm lässt dabei viel Spielraum, in welchem Bereich das passiert: Einkauf, Logistik, Konstruktion, Produktion, Personalwesen, Kundenverwaltung, Kundenservice, Marketing, Rechnungswesen, Zahlungsabwicklung, Vertrieb sowie Versand- und Retourenmanagement [2]. Idealerweise entsteht laut Programmdokument nicht nur ein Mehrwert für einzelne Geschäftsprozesse, sondern für das gesamte Unternehmen. Sowohl unternehmensinterne als auch unternehmensübergreifende Daten dürfen genutzt werden.
Wichtig: Die Förderung bezahlt kein neues Werkzeug, sondern eine neue Datennutzung. Ein Antrag, der nur beschreibt, welche Software gekauft wird, verfehlt den Kern. Überzeugend ist ein Antrag, der zeigt, welche Datenquellen verbunden werden, über welche Schnittstellen das passiert und welche Entscheidung im Betrieb danach anders und besser getroffen wird.
Beispiele: Diese Projekte nennt das Land Niederösterreich
Das Programmdokument listet zehn Beispielprojekte [2]. Sie zeigen gut, welches Niveau die Jury erwartet: immer mehrere Datenquellen, immer ein Modell oder eine Auswertung, immer eine konkrete Folgehandlung im Betrieb.
| Beispiel | Verknüpfte Daten | Nutzen im Betrieb |
|---|---|---|
| KI-gestützte Lieferketten- und Produktionsplanung | ERP, Fertigung, Qualität, Lager, Lieferanten | Prognose von Lieferzeiten und Engpässen, kürzere Durchlaufzeiten, weniger Kapitalbindung |
| Digitaler Zwilling | Maschinendaten in Echtzeit, Aufträge, Qualität | Simulation von Losgrößen und Schichtmodellen, stabilere Prozesse |
| Dynamische Disposition in der Transportlogistik | Flottenüberwachung, Tourenplanung, Verkehrslage, Zustellung | Frühwarnung bei Verzögerung, weniger Leerfahrten |
| Auslastungs- und Preissteuerung im Tourismus | Buchungen, No-Shows, Kanalperformance, Ferienkalender, Wetter | bessere Personal- und Kapazitätsplanung, Preissteuerung |
| Predictive Maintenance im Handwerk | Aufträge, Einsätze, Materialverbrauch, Anlagenzustände | weniger ungeplante Ausfälle, gebündelte Fahrten |
| Kunden- und Auftragsprognosen | CRM, Angebote, Aufträge, Tickets, Abrechnung | Erkennen von Abwanderungsrisiken, gezielte Vertriebsmaßnahmen |
| Bildbasierte Qualitätsprüfung | Bilddaten, Prozessparameter, Chargen, Reklamationen | weniger Ausschuss, schnellere Ursachenanalyse |
| Bauablauf mit Frühwarnsystem | Baustellenberichte, Terminplan, Material, Geräte, Stunden | weniger Ablaufstörungen, belastbare Kostensteuerung |
| Energie- und Lastmanagement | Zählerdaten, Anlagenzustände, Produktionsplanung, Gebäudetechnik | Vermeidung von Lastspitzen, geringere Energiekosten |
| Retrofit bestehender Maschinen | Sensoren und IoT-Gateways plus ERP-, MES- und Wartungsdaten | Früherkennung von Verschleiß, weniger Stillstände |
Auffällig ist das Beispiel der Kunden- und Auftragsprognosen: Es stammt direkt aus Vertrieb und Service und zeigt, dass Marketing- und Vertriebsdaten ausdrücklich förderfähig sind, wenn sie mit anderen Unternehmensdaten verknüpft werden.
Beispiele aus Marketing, Vertrieb und eCommerce
Die folgenden vier Szenarien sind keine offiziellen Beispiele des Landes, sondern Projektskizzen, wie Vorhaben aus dem Umfeld von Dometrics der Logik des Programms entsprechen können. Ob ein konkretes Vorhaben gefördert wird, entscheidet allein die Jury.
Beispiel 1: Onlinehändler verbindet Shop, Warenwirtschaft und Werbedaten
Ein niederösterreichischer Onlinehändler steuert seine Werbung bisher nach Umsatz, obwohl die Margen je Produkt stark schwanken. Das Projekt führt Bestelldaten aus dem Shop, Einkaufspreise und Lagerbestände aus der Warenwirtschaft, E-Mail-Daten aus dem CRM-System und Kostendaten aus Google Ads und Meta in einem zentralen Datenmodell zusammen. Server-Side-Tracking stellt sicher, dass Conversions vollständig ankommen.
Auf dieser Basis werden zwei Dinge in den Betrieb übernommen: Erstens erhalten die Gebotsstrategien den Deckungsbeitrag pro Bestellung statt des Umsatzes (POAS statt ROAS), und Produkte mit niedrigem Lagerstand werden automatisch zurückgefahren. Zweitens prognostiziert ein Modell den Customer Lifetime Value neuer Kunden und steuert danach die Nachkauf-Strecken im E-Mail-Marketing. Betroffene Bereiche: Einkauf, Lager, Marketing, Vertrieb.
Beispiel 2: B2B-Industriebetrieb mit Lead-Scoring aus Auftragsdaten
Ein Zulieferer bekommt über Website und Kampagnen Anfragen, der Vertrieb arbeitet sie aber nach Eingangsreihenfolge ab. Das Projekt verknüpft Anfragen, Angebote und tatsächliche Aufträge aus ERP und CRM mit den Herkunftsdaten der Anfrage. Ein Scoring-Modell bewertet neue Leads nach ihrer Abschlusswahrscheinlichkeit, der Vertrieb priorisiert danach, und die tatsächlichen Auftragswerte fließen als Offline-Conversions zurück in die Kampagnensteuerung. Das entspricht inhaltlich dem offiziellen Beispiel der Kunden- und Auftragsprognosen.
Beispiel 3: Hotel mit Nachfrageprognose für Preis, Personal und Werbebudget
Ein Hotelbetrieb konsolidiert Buchungsdaten aus dem Hotelsystem, Stornierungen, Kanalperformance, Website-Daten sowie Ferienkalender und Wetter. Ein Prognosemodell schätzt die Nachfrage pro Woche; daraus leiten sich Preisregeln, Dienstpläne und die Verteilung des Werbebudgets auf nachfrageschwache Zeiträume ab. Das Vorhaben ist eng an das offizielle Tourismusbeispiel angelehnt und erweitert es um die Marketing-Komponente.
Beispiel 4: Fachbetrieb mit Kundenwert- und Abwanderungsanalyse
Ein Installationsbetrieb mit Wartungsverträgen verknüpft Kundenstamm, Auftragshistorie, Wartungstermine und Anfragen. Ein Modell erkennt Kunden mit erhöhtem Kündigungsrisiko (Churn) und anstehendem Erneuerungsbedarf von Anlagen; der Innendienst erhält daraus wöchentlich eine priorisierte Kontaktliste, und automatisierte Erinnerungen laufen über E-Mail. Betroffene Bereiche: Kundenverwaltung, Kundenservice, Vertrieb, Einsatzplanung.
Gut zu wissen: Allen vier Szenarien ist gemeinsam, dass die Website, der Shop oder die Werbekonten nur Datenquellen sind. Gefördert wird die Verbindung dieser Quellen mit Warenwirtschaft, CRM oder Auftragsdaten und die daraus folgende Steuerung. Genau diese Abgrenzung entscheidet zwischen förderfähig und ausgeschlossen.
Was wird nicht gefördert? Die Ausschlussliste
Punkt 26 des Programmdokuments ist für Marketing- und Webprojekte die wichtigste Stelle. Nicht förderfähig sind Projekte ohne gezielte Datennutzung oder Datenintegration sowie Vorhaben, bei denen die Daten nur analog vorliegen. Die Liste ist ausdrücklich nicht abschließend [2]:
- CRM- oder ERP-Systeme als Insellösung: Anschaffung oder Erweiterung ohne Integration.
- Zukauf von Daten ohne Integration in die eigenen Prozesse und ohne Verschneidung mit internen Daten.
- Standardlösungen, die aus Branchensicht dem Stand der Technik entsprechen.
- Hardware, Software, Lizenzen oder Abonnements als Stand-alone-Lösung, ausdrücklich auch Large-Language-Modelle wie ChatGPT-Abos ohne prozessuale Einbindung.
- Reine Konzeptprojekte, die ausschließlich ein Digitalisierungskonzept erstellen.
- Aneinanderreihungen von Einzelmaßnahmen mit geringem konzeptionellem Zusammenhang.
- Ersatzinvestitionen und Investitionen in Anlagenautomatisierung.
- IT-Grundausstattung: Scanner, Kopierer, VoIP-Telefonanlagen, Netzwerk, Verkabelung, Betriebssysteme, Serverlizenzen, MS Office, Firewall, Virenschutz, Backup-Server.
- Nicht datengetriebene digitale Produkte oder Dienstleistungen.
- Homepage, Webshop, Buchungsplattform oder Kunden-App als Stand-alone-Lösung, also die lineare Verlagerung des Verkaufsprozesses ins Web ohne prozessuale Einbindung.
- Medieninhalte: Social-Media-Auftritte sowie Foto- und Videoequipment zu deren Erstellung.
Für Marketing heißt das konkret: Ein Website-Relaunch, ein neuer Shop, Content-Produktion, laufende Kampagnenbetreuung oder das Werbebudget selbst sind über digi4Wirtschaft nicht abgedeckt. Auch ein Standard-Setup von Google Analytics dürfte als Stand der Technik gelten. Förderfähig wird ein Vorhaben erst durch die Datenintegration, die darüber hinausgeht.
Wo die Grenze in der Praxis verläuft
| Eher nicht förderfähig | Eher förderfähig, wenn sauber begründet |
|---|---|
| Neuer Webshop | Shop-, Warenwirtschafts- und Werbedaten in einem Datenmodell, das Einkauf und Werbebudget steuert |
| CRM-Lizenz | CRM verknüpft mit ERP-Aufträgen und Website-Anfragen, Lead-Scoring für den Vertrieb |
| ChatGPT-Team-Abo | KI-Modell, das auf eigene Auftrags- und Tickethistorie zugreift und Serviceanfragen vorklassifiziert |
| GA4-Basiseinrichtung | Server-Side-Tracking als Teil eines Datenmodells, das Marketingkosten mit Deckungsbeiträgen verbindet |
| Digitalisierungskonzept | Umsetzung, die auf einem Konzept aufbaut (Konzept vorab ggf. über digi Assistent) |
| Social-Media-Videos | Auswertung von Kampagnen- und Verkaufsdaten zur Steuerung von Sortiment und Budget |
Die rechte Spalte ist eine Einschätzung auf Basis des Programmdokuments, keine Zusage. Der entscheidende Satz für die Jury bleibt: Welche Daten fließen zusammen, und was macht der Betrieb danach anders?
Förderbare und nicht förderbare Kosten
Förderbare Kostenarten
Förderbar sind die für die Umsetzung des Vorhabens wesentlichen Anschaffungen und Investitionen [2]:
| Kostenart | Was darunter fällt | Besonderheit |
|---|---|---|
| Software | Kauf, Daten, Lizenzen und Abonnements | Abonnements und Lizenzen für 36 Monate ansetzbar |
| Hardware | z. B. Sensoren, IoT-Gateways, Kameras, Edge-Geräte | nur an einem niederösterreichischen Betriebsstandort |
| Externe Dienstleistungen | z. B. Schnittstellendefinition und -entwicklung, Datenmodellierung, Zukauf externer Daten wie Kundenströme | müssen unmittelbar mit der Umsetzung verbunden sein |
| Personalkostenpauschale | interne Personalkosten des antragstellenden Unternehmens | pauschal 10 Prozent der Anschaffungs- und Investitionskosten, in der Kostenaufstellung zu beantragen |
Die Pauschale ist ein oft übersehener Hebel: Sie erhöht die förderbaren Kosten um 10 Prozent, ohne dass interne Stunden einzeln nachgewiesen werden müssen. In der offiziellen Projektkostenaufstellung ist sie als eigene Zeile „falls beantragt“ vorgesehen.
Nicht förderbare Kosten
Auch wenn das Vorhaben passt, fallen bestimmte Kosten heraus [2]:
- Rechnungen und Zahlungen, die nicht auf das geförderte Unternehmen lauten oder nicht von ihm geleistet wurden (Ausnahme: Zahlungen finanzierender Banken zur Erlangung des Eigentumsvorbehalts).
- Leasing und Mietkauf.
- Skonti und Rabatte sowie nachträgliche Gutschriften.
- Umsatzsteuer, sofern das Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist. Gerechnet wird also netto.
- Rechnungen unter 200 Euro netto.
- Barzahlungen über 5.000 Euro.
- Offene Haftungsrücklässe.
- Grundstücke, Gebühren und Abgaben, Vertragserrichtungskosten, Finanzierungskosten, Patentkosten.
- Reparaturen, Ersatzinvestitionen und gebrauchte Wirtschaftsgüter.
Rechenbeispiele: So viel Zuschuss ist realistisch
Gerechnet wird mit Nettobeträgen. Die förderbaren Kosten setzen sich aus den Investitionen und der optionalen Personalkostenpauschale von 10 Prozent zusammen; davon werden 20 Prozent ausbezahlt, höchstens 25.000 Euro [2].
| Szenario | Investitionen netto | + Pauschale 10 % | Förderbare Kosten | Zuschuss 20 % |
|---|---|---|---|---|
| Kleines Datenprojekt | 12.000 € | 1.200 € | 13.200 € | 2.640 € |
| Mittleres Projekt | 40.000 € | 4.000 € | 44.000 € | 8.800 € |
| Größeres Projekt | 80.000 € | 8.000 € | 88.000 € | 17.600 € |
| Höchstbetrag erreicht | rund 113.640 € | rund 11.360 € | 125.000 € | 25.000 € |
| Über dem Deckel | 200.000 € | 20.000 € | 220.000 € | 25.000 € (gedeckelt) |
Zwei Schwellen sind daraus abzulesen. Unten: Die förderbaren Projektkosten müssen mindestens 5.000 Euro betragen, was einem Zuschuss von mindestens 1.000 Euro entspricht. Oben: Ab 125.000 Euro förderbaren Kosten, also rund 113.640 Euro Investition plus Pauschale, ist der Höchstbetrag ausgeschöpft. Bei einem Projekt mit 200.000 Euro Investition liegt die effektive Förderquote deshalb nur noch bei 12,5 Prozent der Investition.
Ein Rechenbeispiel mit Kostenmix: Ein Projekt umfasst Schnittstellenentwicklung und Datenmodell durch einen externen Dienstleister um 24.000 Euro, eine Analyseplattform als Abonnement über 36 Monate um 10.800 Euro und Sensorik um 5.200 Euro. Das ergibt 40.000 Euro Investitionen. Mit Pauschale sind 44.000 Euro förderbar, der Zuschuss beträgt 8.800 Euro. Die tatsächliche Nettobelastung für die externen Kosten sinkt damit von 40.000 auf 31.200 Euro.
Gut zu wissen: Der Zuschuss wird auf Basis der Abrechnung bezahlter Rechnungen ermittelt. Das Unternehmen finanziert das Projekt also zunächst vor. Bei Finanzierungsbedarf kann zusätzlich eine Haftung der NÖBEG (NÖ Bürgschaften und Beteiligungen GmbH) für einen Bankkredit übernommen werden [2].
Ablauf: Von der Idee bis zur Auszahlung
Der Weg durch das Programm lässt sich in drei Phasen und acht Schritte gliedern. Die Reihenfolge ist nicht beliebig: Schritt 5 muss vor Schritt 7 liegen, sonst ist die Förderung verloren.
Phase 1: Vorbereitung
Schritt 1: Eignung prüfen
Vor jeder Projektarbeit steht die Prüfung der vier Voraussetzungen: Standort, Gewerbeberechtigung, wirtschaftlicher Mittelpunkt und zwei Jahre Tätigkeit in Niederösterreich. Gleichzeitig sollte die De-minimis-Situation geklärt werden. Die Förderung wird nach Verordnung (EU) 2023/2831 vergeben [2]; diese erlaubt pro Unternehmen höchstens 300.000 Euro De-minimis-Beihilfen in drei Jahren, rollierend betrachtet [8]. Alle in diesem Zeitraum erhaltenen oder beantragten De-minimis-Förderungen müssen im Antrag angegeben werden [3].
Schritt 2: Das Vorhaben als Datenprojekt definieren
Der zweite Schritt entscheidet über den Erfolg. Statt mit einem Werkzeug beginnt die Planung mit drei Fragen:
- Welche Entscheidung soll besser werden? Zum Beispiel Einkaufsmengen, Budgetverteilung, Priorisierung von Anfragen, Personalplanung.
- Welche digitalen Daten liegen dafür schon vor? ERP, CRM, Shop, Buchungssystem, Werbekonten, Maschinendaten, Tickets.
- Wie fließt das Ergebnis zurück in den Ablauf? Dashboard für die Geschäftsführung, automatische Regel, Vorschlag an die Disposition, Signal an die Werbeplattform.
Wer diese Fragen noch nicht beantworten kann, hat zwei Vorstufen innerhalb des Programms: den kostenlosen Workshop digi Kickstart oder eine geförderte Beratung über den digi Assistent. Ein reines Konzept ist bei digi Investition nicht förderfähig, eine Umsetzung „auf Basis eines detaillierten Konzeptes“ dagegen schon [2].
Schritt 3: Angebote einholen und Kosten aufstellen
Für die Projektkostenaufstellung, die als Excel-Datei hochgeladen wird, braucht jede Position eine Kurzbeschreibung, den Lieferanten und den Nettobetrag; die Angebote sind beizulegen [3]. Angebote einzuholen ist vor dem Antrag erlaubt, Bestellungen und Beauftragungen sind es nicht. Sinnvoll ist, Angebote bereits nach Kostenarten zu gliedern (Software, Hardware, externe Dienstleistung), weil die Abrechnung später genau diese Gliederung verwendet.
Schritt 4: Projektbeschreibung nach Leitfaden schreiben
Die Projektbeschreibung ist Pflicht und folgt einer offiziellen Vorlage [3]. Sie fragt ab:
- Unternehmen: Produkte, Zielgruppen, Märkte in maximal fünf Sätzen.
- Digitalisierungsstand: Selbsteinschätzung auf einer Skala von 1 bis 5 und bereits genutzte Technologien, etwa Cloud, ERP oder CRM, Datenanalyse, IoT, KI, API-Schnittstellen, Predictive Analytics, RPA, Visualisierungstools wie Power BI.
- Ausgangslage und Herausforderungen: welches Problem gelöst wird und wo Handlungsbedarf besteht.
- Ziele und Ergebnisse: was konkret erreicht wird und welche Veränderungen für Unternehmen und Stakeholder wie Kunden, Lieferanten und Partner erwartet werden.
- Rolle von Daten und Technologie: welche Technologien eingesetzt werden, welche Datenquellen über welche Schnittstellen eingebunden werden und wie Datennutzung konkret in die Arbeitsabläufe kommt.
- Nachhaltigkeit und gesellschaftlicher Nutzen: etwa Ressourcen- und Energieeinsparung, Chancengleichheit, regionale Entwicklung.
- De-minimis-Angaben und genutzte Vorstufen (digi Kickstart, digi Assistent) oder Netzwerkpartner wie ecoplus, Cluster, Technopole oder TIP.
Phase 2: Antrag und Jury
Schritt 5: Antrag im Wirtschaftsförderungsportal einreichen
Der Antrag wird über das Wirtschaftsförderungsportal Niederösterreich eingebracht [9], frühestens seit 1. Oktober 2026, 09:00 Uhr [1]. Beizulegen sind Projektbeschreibung, Projektkostenaufstellung als Excel-Datei und Angebote [2]. Fehlende oder unzureichende Unterlagen müssen innerhalb von drei Wochen ab Antragstellung nachgereicht werden, sonst wird der Antrag außer Evidenz genommen [2].
Wichtig: Der Antrag muss vor dem Beginn des Vorhabens eingebracht sein. Das betrifft ausdrücklich auch erste rechtsverbindliche Bestellungen sowie Lieferungen und Leistungen [2]. Ein unterschriebenes Angebot, eine Auftragsbestätigung oder eine bereits gestartete Lizenz vor dem Antrag reicht, um das gesamte Vorhaben förderunfähig zu machen.
Schritt 6: Bewertung durch die Fachjury
Vollständige Anträge werden in regelmäßigen Abständen gebündelt und einer Fachjury vorgelegt; die Entscheidung erfolgt auf Basis der fachlichen Bewertung und im Rahmen des verfügbaren Budgets [1]. Das Land betont ausdrücklich, dass nicht allein der Eingangszeitpunkt zählt, sondern vor allem die Qualität des Vorhabens. Konkrete Bearbeitungsfristen nennt das Land nicht. Mit der Zusage wird der Förderbetrag festgelegt, auf den sich später die Abrechnung bezieht.
Phase 3: Umsetzung und Abrechnung
Schritt 7: Beauftragen und umsetzen
Ab der Antragstellung darf das Vorhaben starten [1]. Rechtlich ist die Zusage dafür keine Voraussetzung, wirtschaftlich trägt das Unternehmen bis dahin jedoch das Risiko einer Ablehnung. Das Vorhaben ist grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten durchzuführen; eine Verlängerung muss gesondert beantragt und vom Fonds genehmigt werden [2]. Bei der Umsetzung zählt Disziplin bei den Belegen: Rechnungen auf das Unternehmen, Zahlung vom Firmenkonto, keine Barzahlung über 5.000 Euro, keine Kleinrechnungen unter 200 Euro für wesentliche Positionen.
Schritt 8: Abrechnen und Endbericht
Abgerechnet wird über die offiziellen Abrechnungsformblätter [4]. Sie verlangen für jede Rechnung Lieferant, Gegenstand, Bestell-, Rechnungs- und Zahlungsdatum, Rechnungsnummer, Brutto- und Nettobetrag, abgezogene Skonti, Rabatte und Rücklässe sowie die Zuordnung zur Kostenart laut Fördervertrag. Dazu kommen:
- Soll-Ist-Vergleich je Kostenart: Abweichungen über plus oder minus 10 Prozent gegenüber dem genehmigten Betrag sind zu begründen.
- Endbericht: Beschreibung des Vorhabens und der Zielerreichung, alternativ als Projektbericht in der Beilage.
- Erklärungen: Bestätigung, dass alle Rechnungen vollständig bezahlt sind und das Projekt abgeschlossen ist, Angaben zu weiteren Förderungen und De-minimis-Beihilfen, Kontoverbindung und firmenmäßige Zeichnung.
Die Förderstelle prüft die Formblätter, zieht nicht förderbare Beträge ab und legt den endgültigen Förderbetrag fest [4]. Wurde weniger investiert als beantragt, sinkt der Zuschuss entsprechend; mehr als der zugesagte Betrag wird nicht ausbezahlt.
| Zeitpunkt | Was passiert |
|---|---|
| vor dem Antrag | Vorhaben definieren, Angebote einholen, Projektbeschreibung vorbereiten |
| ab 01.10.2026, 09:00 | Antrag im Wirtschaftsförderungsportal möglich |
| binnen 3 Wochen nach Antrag | fehlende Unterlagen nachreichen |
| laufend | Jurysitzungen mit gebündelten, vollständigen Anträgen |
| ab Antrag | Projektstart zulässig (Risiko bis Zusage beim Unternehmen) |
| spätestens 31.12.2026 | Ende der Einreichfrist, sofern das Budget nicht früher ausgeschöpft ist |
| grundsätzlich 12 Monate | Umsetzung des Vorhabens, Verlängerung auf Antrag |
| nach Projektende | Abrechnung mit Formblättern und Endbericht, danach Auszahlung |
So überzeugt ein Antrag die Jury
Die Jury bewertet fachlich. Aus Programmdokument und Leitfaden lassen sich die Kriterien recht klar ableiten [2] [3]:
- Datenquellen konkret benennen: nicht „Unternehmensdaten“, sondern „Auftragsdaten aus dem ERP, Kundenstamm aus dem CRM, Bestelldaten aus dem Shop, Kostendaten aus Google Ads“.
- Schnittstellen beschreiben: API, Export, Middleware, Datenbank, in welche Richtung und wie oft.
- Prozessänderung zeigen: wer im Betrieb das Ergebnis wann nutzt und welche Entscheidung sich dadurch ändert.
- Messbare Ziele formulieren: etwa kürzere Durchlaufzeit, geringere Lagerbindung, höhere Abschlussquote im Vertrieb, sinkende Kosten pro Auftrag. Eine klar definierte Kennzahl mit Ausgangswert macht das Ziel prüfbar.
- Zusammenhang statt Einkaufsliste: Alle Kostenpositionen dienen einem gemeinsamen Ziel. Eine Liste lose verbundener Einzelmaßnahmen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Nachhaltigkeit und Stakeholder-Nutzen nicht leer lassen: Der Leitfaden fragt beides ab. Weniger Fehlfahrten, weniger Ausschuss, weniger Energie oder bessere Lieferqualität für Kunden sind legitime Antworten.
- Datenethik mitdenken: Das Programm erwähnt den verantwortungsvollen Einsatz von KI. Ein kurzer Absatz zu Datenschutz, Einwilligung und Zugriffsrechten zeigt Reife.
Merke: Ein starker Antrag erzählt eine Kausalkette: Diese Daten werden verbunden, daraus entsteht diese Auswertung, daraufhin handelt diese Person anders, dadurch verbessert sich diese Kennzahl. Fehlt ein Glied, wirkt das Vorhaben wie ein Softwarekauf.
Häufige Fehler, an denen Förderungen scheitern
- Zu früh bestellt: Auftrag, Bestellung oder Lizenzstart vor dem Antrag macht das Vorhaben förderunfähig.
- Werkzeug statt Datenprojekt: CRM, KI-Abo, Webshop oder Website ohne Integration in Prozesse fallen unter die Ausschlussliste.
- Analoge Ausgangsdaten: Wer Daten erst digitalisieren muss, erfüllt die Grundvoraussetzung nicht.
- Unvollständige Unterlagen: Nach drei Wochen ohne Nachreichung wird der Antrag außer Evidenz genommen.
- Nur ein Konzept beantragt: Reine Konzeptleistungen sind ausgeschlossen. Das Konzept gehört vor den Antrag, gefördert wird die Umsetzung.
- Beleg-Fehler: Leasing, Barzahlungen über 5.000 Euro, Rechnungen auf eine andere Firma oder Privatperson, gebrauchte Geräte.
- Abweichungen nicht dokumentiert: Wer bei einer Kostenart mehr als 10 Prozent vom Plan abweicht, muss das begründen.
- De-minimis vergessen: Unvollständige Angaben zu früheren Beihilfen verzögern oder gefährden die Bewilligung.
- Doppelförderung: Eine Kombination mit Förderschienen außerhalb von digi4Wirtschaft ist laut Programmdokument nicht möglich.
Kombination mit anderen Förderungen
Innerhalb von digi4Wirtschaft ist Kombination ausdrücklich vorgesehen: Workshop, Beratung und Investition bauen aufeinander auf, und der Leitfaden fragt sogar ab, ob digi Kickstart oder digi Assistent genutzt wurden [3]. Der Zuschuss kann zudem mit einer NÖBEG-Haftung für einen Bankkredit kombiniert werden [2].
Eine Kombination mit anderen Förderschienen außerhalb des Impulsprogramms ist dagegen nicht möglich [2]. Unternehmen, die parallel Bundesprogramme wie KMU.DIGITAL nutzen, sollten daher klar trennen, welches Vorhaben über welches Programm läuft, und im Zweifel vorab bei der Förderstelle nachfragen. Unabhängig davon zählt jede De-minimis-Förderung zur gemeinsamen Obergrenze von 300.000 Euro in drei Jahren [8].
Ansprechpartner und offizielle Unterlagen
| Thema | Stelle | Kontakt |
|---|---|---|
| digi Investition: Zuschuss | NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds, Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie, Landhausplatz 1, Haus 14, 3109 St. Pölten | post.wst3@noel.gv.at |
| digi Investition: Haftung | NÖBEG, NÖ Bürgschaften und Beteiligungen GmbH | digitalisierung@noebeg.at |
| digi Kickstart und digi Assistent | TIP Technologie- und InnovationsPartner, Wirtschaftskammer-Platz 1, 3100 St. Pölten | tip.digital@wknoe.at |
Alle Unterlagen stehen auf der offiziellen Förderseite zum Download [1]: das Programmdokument (verbindlich, Version 1.05), die Vorlage zur Projektbeschreibung, die Projektkostenaufstellung und die Abrechnungsformblätter. Dieser Ratgeber gibt den Stand vom 1. Oktober 2026 wieder und ersetzt weder das Programmdokument noch eine Auskunft der Förderstelle.
Wie Dometrics bei digi4Wirtschaft unterstützt
Dometrics arbeitet an genau der Schnittstelle, die das Programm fördert: zwischen Marketing- und Vertriebsdaten auf der einen Seite und den operativen Systemen wie Warenwirtschaft, CRM und Buchungssystem auf der anderen. Das Leistungsfeld Tracking & Data Analytics umfasst Server-Side-Tracking, Datenintegration und ein eigenes Dashboard, in dem Umsatz, ROAS, CPA und Deckungsbeitrag zusammenlaufen. Als zertifizierter KMU.DIGITAL Förderberater kennt Dometrics zudem die Anforderungen an förderfähige Dokumentation.
Für Unternehmen aus Niederösterreich übernimmt Dometrics bei digi Investition: data folgende Aufgaben:
- Eignungs-Check: Abgleich der Projektidee mit Antragsberechtigung, Datenlogik und Ausschlussliste, bevor Zeit in einen Antrag fließt. Passt das Vorhaben nicht, sagt Dometrics das klar.
- Datenkonzept: Inventur der vorhandenen Datenquellen, Definition von Schnittstellen und Datenmodell, Ableitung der Prozessänderung und der Zielkennzahlen.
- Technische Inhalte der Projektbeschreibung: Ausarbeitung der Abschnitte zu Technologien, Datenquellen, Schnittstellen und Prozessintegration nach dem offiziellen Leitfaden.
- Förderfähiges Angebot: ein nach Kostenarten gegliedertes Angebot (externe Dienstleistung, Software, Abonnements für 36 Monate), das direkt in die Projektkostenaufstellung übernommen werden kann, inklusive Abstimmung mit weiteren Lieferanten.
- Umsetzung innerhalb der Projektlaufzeit: Datenintegration, Server-Side-Tracking, Dashboard, Prognose- und Scoring-Modelle sowie die Rückführung der Ergebnisse in Werbeplattformen, CRM und Arbeitsabläufe.
- Abrechnungsfähige Dokumentation: saubere Rechnungen nach Kostenart, Unterlagen für den Soll-Ist-Vergleich und Material für den Endbericht.
Die Grenzen sind ebenso klar: Den Antrag im Wirtschaftsförderungsportal stellt das Unternehmen selbst, die Förderentscheidung trifft die Jury, und eine Zusage kann niemand garantieren. Bei geförderten Vorhaben beginnt Dometrics mit der Umsetzung erst, wenn der Antrag eingebracht ist.
Weiterführende Ratgeber zum Fundament solcher Projekte: Warum ein Tracking-Audit vor jeder Datenintegration steht, und was Server-Side-Tracking leistet. Wer KI-Werkzeuge in den Prozess einbinden will, findet in KI-Tools bewerten eine Methode, den Nutzen vorab messbar zu machen.
Vorhaben prüfen lassen: Projekt anfragen oder direkt an info@dometrics.at schreiben.
Begriffe nachschlagen: CRM · CDP · First-Party-Daten · Server-Side-Tracking · Customer Lifetime Value · POAS · Deckungsbeitrag · Churn · Attribution · alle Begriffe im Glossar
TL;DR
- Datennutzung ist das Kriterium: Gefördert wird nicht Digitalisierung an sich, sondern die Verbindung vorhandener digitaler Daten mit Entscheidungen im Betrieb. Wer das nicht in einem Satz beschreiben kann, ist noch nicht antragsreif.
- Reihenfolge schützt die Förderung: Erst Antrag, dann Auftrag. Ein einziger zu früh unterschriebener Auftrag kostet den gesamten Zuschuss.
- Marketing ist förderfähig, wenn es integriert ist: Website, Shop, Kampagnen und Content allein fallen heraus; verbunden mit Warenwirtschaft, CRM und Auftragsdaten werden sie Teil eines förderfähigen Datenprojekts.
- Der Sweet Spot liegt bei rund 114.000 Euro Investition: Darüber steigt der Zuschuss nicht mehr, darunter wirkt die volle Quote von 20 Prozent plus Personalpauschale.
- Qualität schlägt Tempo, aber das Budget ist endlich: Bei 2 Millionen Euro und Frist bis 31. Dezember 2026 lohnt ein vollständiger Antrag in den ersten Wochen mehr als ein schneller und lückenhafter.
- Vorbereitung beginnt jetzt: Datenquellen inventarisieren, Zielkennzahl festlegen, Angebote nach Kostenarten einholen. Dometrics unterstützt dabei mit Tracking & Data Analytics.
Häufige Fragen
Was ist digi4Wirtschaft?
digi4Wirtschaft ist ein Impulsprogramm des Landes Niederösterreich und der Wirtschaftskammer Niederösterreich für Digitalisierungsvorhaben in niederösterreichischen Unternehmen. Es besteht aus drei Säulen: dem kostenlosen Workshop digi Kickstart, der geförderten Beratung digi Assistent und dem Investitionszuschuss digi Investition: data. Für die laufende Runde stehen 2 Millionen Euro zur Verfügung.
Wie hoch ist die digi4Wirtschaft Förderung?
Der Zuschuss bei digi Investition: data beträgt 20 Prozent der förderbaren Kosten, höchstens 25.000 Euro pro Unternehmen. Die förderbaren Projektkosten müssen mindestens 5.000 Euro betragen. Der Höchstbetrag ist bei 125.000 Euro förderbaren Kosten erreicht.
Bis wann kann man digi4Wirtschaft beantragen?
Anträge sind seit 1. Oktober 2026, 09:00 Uhr, über das Wirtschaftsförderungsportal Niederösterreich möglich. Die Einreichung endet mit der Ausschöpfung der Fördermittel, spätestens am 31. Dezember 2026.
Wer ist bei digi4Wirtschaft antragsberechtigt?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Tourismus- und Freizeitwirtschaft aus Verkehr, Handel, Dienstleistungen, Industrie und Produktion. Sie müssen das Vorhaben an einem Betriebsstandort in Niederösterreich umsetzen, dort eine aktive Gewerbeberechtigung haben, ihren wirtschaftlichen Mittelpunkt in Niederösterreich haben und seit mindestens zwei Jahren in Niederösterreich wirtschaftlich tätig sein.
Was wird bei digi4Wirtschaft gefördert?
Gefördert werden Investitionen, mit denen ein Unternehmen bereits vorhandene digitale Daten besser erfasst, zusammenführt, auswertet und in seine Arbeitsabläufe einbindet, etwa mit Datenanalyse oder KI. Förderbar sind Software inklusive Lizenzen und Abonnements für 36 Monate, Hardware an einem NÖ-Standort, externe Dienstleistungen wie Schnittstellenentwicklung sowie eine Personalkostenpauschale von 10 Prozent.
Wird eine neue Website oder ein Webshop mit digi4Wirtschaft gefördert?
Nicht als Stand-alone-Lösung. Das Programmdokument schließt die ausschließliche Erstellung oder Überarbeitung einer Homepage, Webshoplösungen, Buchungsplattformen und Kunden-Apps ohne prozessuale Einbindung ausdrücklich aus, ebenso Social-Media-Inhalte. Förderfähig wird ein solches Vorhaben erst, wenn die Daten daraus mit anderen betrieblichen Daten integriert und in Prozessen genutzt werden.
Darf ich vor der Förderzusage mit dem Projekt beginnen?
Der Antrag muss vor Projektbeginn eingebracht sein. Vor der Antragstellung dürfen keine rechtsverbindlichen Bestellungen oder Beauftragungen erfolgen. Ab Antragstellung ist der Start zulässig, das Risiko einer Ablehnung durch die Jury trägt bis zur Zusage aber das Unternehmen.
Wie lange dauert ein gefördertes digi4Wirtschaft Projekt?
Das geförderte Vorhaben ist grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten durchzuführen. Eine Verlängerung muss gesondert beantragt und vom NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds genehmigt werden.
Gilt bei digi4Wirtschaft das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“?
Nur eingeschränkt. Eine Fachjury bewertet gebündelte, vollständige Anträge laufend; entscheidend ist laut Land Niederösterreich vor allem die Qualität des Vorhabens, nicht allein der Eingangszeitpunkt. Weil die Einreichung aber mit Ausschöpfung der 2 Millionen Euro endet, lohnt sich ein früher und zugleich vollständiger Antrag.
Ist digi4Wirtschaft mit anderen Förderungen kombinierbar?
Innerhalb des Impulsprogramms ja: digi Kickstart, digi Assistent und digi Investition ergänzen sich, und der Zuschuss kann mit einer NÖBEG-Haftung für einen Bankkredit kombiniert werden. Eine Kombination mit Förderschienen außerhalb von digi4Wirtschaft ist laut Programmdokument nicht möglich.
Was bedeutet De-minimis bei digi4Wirtschaft?
Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe nach Verordnung (EU) 2023/2831 vergeben. Pro Unternehmen sind in drei Jahren (rollierend) höchstens 300.000 Euro solcher Beihilfen zulässig. Alle De-minimis-Förderungen der letzten drei Jahre sowie laufende Anträge müssen im Antrag vollständig angegeben werden.
Welche Unterlagen braucht der Antrag für digi Investition: data?
Den Antrag im Wirtschaftsförderungsportal, die ausgefüllte Projektbeschreibung nach Leitfaden, die Projektkostenaufstellung als Excel-Datei und die Angebote der Lieferanten. Fehlende Unterlagen sind binnen drei Wochen nachzureichen, sonst wird der Antrag außer Evidenz genommen.
Kann ein Wiener Dienstleister ein gefördertes digi4Wirtschaft Projekt umsetzen?
Ja. Die Standortvoraussetzungen betreffen das antragstellende Unternehmen, nicht die Lieferanten. Externe Dienstleistungen sind förderbar, sofern sie für die Umsetzung des Vorhabens wesentlich sind, die Rechnung auf das geförderte Unternehmen lautet und von ihm bezahlt wird. Hardware muss an einem niederösterreichischen Standort eingesetzt werden.
Wie unterstützt Dometrics bei digi4Wirtschaft?
Dometrics prüft, ob ein Marketing-, Vertriebs- oder eCommerce-Vorhaben die Datenlogik des Programms erfüllt, erarbeitet die technischen Inhalte der Projektbeschreibung, liefert ein nach Kostenarten gegliedertes Angebot für die Projektkostenaufstellung und setzt Datenintegration, Tracking, Dashboard und Prognosemodelle innerhalb der Projektlaufzeit um. Den Antrag stellt das Unternehmen selbst, die Förderentscheidung trifft die Jury.
Quellen
- [1] Land Niederösterreich: Impulsprogramm digi4Wirtschaft (ab 01.10.2026), Förderung auf einen Blick
- [2] Land Niederösterreich: Programmdokument Impulsprogramm digi4Wirtschaft, Version 1.05 (PDF)
- [3] Land Niederösterreich: Projektbeschreibung digi Investition: data, Leitfaden v1.04 (DOCX)
- [4] Land Niederösterreich: Abrechnungsformblätter digi4Wirtschaft 2026 (XLSX)
- [5] NÖ Landeskorrespondenz, 27.09.2026: Digitalisierungsförderung für NÖ Betriebe geht in die nächste Runde
- [6] TIP Technologie- und InnovationsPartner NÖ: digi4Wirtschaft und digi Assistent
- [7] TIP Technologie- und InnovationsPartner NÖ: Workshop digi Kickstart, Termine 2026
- [8] Verordnung (EU) 2023/2831 über De-minimis-Beihilfen (EUR-Lex)
- [9] Wirtschaftsförderungsportal Niederösterreich (Antragstellung)